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Allgemeine Geschäftsbedingungen ab Mai 2021

Geltungsbereich: Die Express Travel International GmbH (im Folgenden kurz „ETI“) kann als Reisevermittler (Abschnitt A) und/oder als Reiseveranstalter (Abschnitt B) auftreten.

ETI gilt als Reisevermittler, wenn durch ETI Reiseverträge über einzelne Reiseleistun-gen (z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschal-reisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits vermittelt werden.

ETI gilt als Reiseveranstalter, wenn durch ETI entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder angeboten werden (vgl § 2 Abs 7 PRG).

Die nachstehenden Bedingungen stellen die Grundlage für Verträge zwischen dem Reisevermittler (Abschnitt A) oder dem Reiseveranstalter (Abschnitt B) mit seinen Kunden/Reisenden (iSd § 2 Abs 6 PRG) dar.

A. ETI als REISEVERMITTLER:

  1. Buchung/Vertragsabschluss

    1. Zur wirksamen Vereinbarung der All-gemeinen Geschäftsbedingungen sind diese dem Reisenden von ETI vor Vertrags-abschluss zur Kenntnis zu bringen oder ist dem Reisenden von ETI vor Vertrags-abschluss die Möglichkeit zu gewähren, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein-zusehen. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen können auf www.eti.at abgerufen werden.

    2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter, den vermittelten Trans-portunternehmern (z.B. Bahn, Bus, Flug-zeug, Schiff etc.) und anderen vermittelten Leistungsträgern gelten die diesem Ver-tragsverhältnis jeweils zugrunde gelegten und wirksam vereinbarten allgemeinen Ge-schäftsbedingungen des vermittelten Reise-veranstalters, Transportunternehmers oder anderen Leistungsträgers.

    3. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich vorgenommen werden. (Fern)mündliche Buchungen werden von ETI umgehend schriftlich bestätigt.

    4. ETI verwendet Buchungsscheine, die alle wesentlichen Angaben über die Be-stellung des Reisenden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseaus-schreibung (Katalog, Prospekt etc.) auf-weisen.

    5. Der Reisende, der für sich oder Dritte durch ETI eine Buchung vornehmen lässt, gilt als Auftraggeber. Er übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG die Verpflich-tungen aus dem Geschäftsbesorgungs-vertrag gegenüber ETI (z.B. Entrichtung des Entgelts etc.)

    6. Die Darstellungen und Beschreibungen von Pauschalreisen und sonstigen Lei-stungen im Katalog und auf der Homepage von ETI, den Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern dienen als bloße Werbemittel und stellen keine Angebote entsprechend des § 4 PRG dar.

    7. Die grundsätzliche Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Perso-nen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass jede einzelne im Pauschalreise-vertrag enthaltene Leistung von der jeweili-gen Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden kann.

    8. Der Abschluss des Pauschalreise-vertrages zwischen dem Reiseveranstalter bzw. dem Leistungsträger und dem Reisen-den erfolgt durch das Vorliegen überein-stimmender Willenserklärungen über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin), wobei das Reiseanbot durch den Reisenden schriftlich oder (fern)mündlich angenommen wird. Dem Reisenden wird bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Vertrages/die Buchungsbestätigung gemäß § 6 PRG zur Verfügung gestellt.

    9. Besondere Vorgaben des Reisenden werden nur bei Bestätigung seitens des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers im Sinne von § 6 Abs 2 Z 1 PRG zum Vertragsinhalt.

  2. Aufklärungspflicht des Reisenden

    1. Der Reisende hat ETI alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Staatsangehörig-keit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medi-kamenten, Prothesen, Tieren, Sportgeräten etc.) rechtzeitig vor Vertragsabschluss, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

    2. Der Reisende hat ETI über alle in seiner Person oder in der Person von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, fehlende Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitrei-senden (insbesondere vorliegende einge-schränkte Mobilität, schlechter Gesundheits-zustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- und/oder Durchführung einer Pauschalreise mit den jeweils zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen.

  3. Aufgaben des Reisevermittlers, Informationen und sonstige Nebenleistungen

    1. ETI berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mit-geteilten Angaben. ETI ist nicht verpflichtet, den Reisenden über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora, Fauna und Kultur, landesübliche Ge-gebenheiten etc.) am Reiseziel aufzuklären.

    2. Allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen, zu gesundheitspoli-zeilichen Formalitäten sowie zu Devisen- und Zollvorschriften bei Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft können durch Auswahl des gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. bei EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Auf Anfrage werden auch von ETI nach Möglichkeit entsprechende Auskünfte erteilt. ETI haftet nicht für Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, außer der Reisende wurde von ETI unzureichend oder falsch informiert. Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein für das Bestimmungsland gültiges Reisedokument erforderlich ist. Für die Gültigkeit der jeweils erforderlichen Reisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. Sofern für die Einreise in ein bestimmtes Land der Erhalt eines Visums erforderlich ist, trägt der Reisende selbst die Verantwortung für die rechtzeitige Erlangung desselben. Für die Einhaltung der ihm mitgeteilten notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten ist der Reisende selbst verantwortlich.

    3. ETI erstellt für den Reisenden basierend auf dessen Angaben unverbindliche Reisevorschläge. Diese stellen keine Angebote im Sinne des § 4 PRG dar.

    4. Sofern der Reisende gegenüber ETI ein konkretes Interesse an einem ihm von ETI unterbreiteten Reisevorschlag äußert, erstellt ETI auf Grundlage des Reisevorschlages ein den Vorgaben des § 4 PRG entsprechendes Reiseanbot. Dem Reisenden wird das Standardinformationsblatt gemäß dem PRG ausgefolgt. Das von ETI erstellte Reiseanbot ist für den Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen für den Leistungsträger verbindlich.

    5. Die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den ge-planten Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für den Check-in sowie zu den planmäßigen Zwischenstationen, An-schlussverbindungen und Ankunftszeiten sind dem Reisenden von ETI rechtzeitig vor dem geplanten Antritt der Pauschalreise an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse zur Verfügung zu stellen.

  4. Pflichten des Reisenden

    1. Sämtliche von ETI übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreise-vertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers etc.) sind vom Reisenden auf die sachliche Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben/Daten des Reisenden und auf allfällige Abweichungen (insbesondere Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum etc.) sowie Unvollständigkeiten zu über-prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten/Abweichun-gen/ Unvollständigkeiten sind ETI vom Reisenden umgehend auf schriftlichem Wege mitzuteilen.

    2. Einschränkungen und Änderungen gemäß Punkt 2.2, welche sich nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Pauschalreise ergeben, hat der Reisende gegenüber ETI umgehend schriftlich bekannt zu geben.

    3. Der Reisende ist zur vollständigen und fristgerechten Bezahlung, der gemäß den Zahlungsbestimmungen im Pauschalreise-vertrag vereinbarten Entgelte verpflichtet. Der Reisende ist im Falle einer nicht erfolgten Zahlung und dadurch bei ETI eingetretener Schäden (Vorauszahlungen von ETI) gegenüber ETI zur Schadloshaltung verpflichtet.

  5. Preis- und Leistungsänderungen vor Reisebeginn

    1. ETI hat dem Reisenden Preisänderun-gen durch den Reiseveranstalter gemäß § 8 PRG und/oder einseitige, unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreise-vertrages durch den Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs 1 PRG an der von dem Reisenden zuletzt bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.

  6. Aufklärungspflicht des Reisenden

    1. Der Abschluss einer Versicherung (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-versicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslands-reisekrankenversicherung, Verspätungs-schutz, Personenschutz etc.) zur Gewähr-leistung ausreichender Deckung der Kosten im Falle von sich verwirklichenden Risiken im Zeitraum ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise wird seitens ETI empfohlen.

    2. Die jeweiligen Kosten von Reiseversi-cherungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im Reisepreis nicht inbegriffen. Im Rahmen der seitens ETI erbrachten Vermittlungsleistungen werden auch Reiseversicherungen angeboten. Der Versicherungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem angeführten Reiseversicherer abgeschlos-sen. Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können nicht gegen-über ETI, sondern ausschließlich unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

  7. Haftung

    1. ETI haftet weder für die Erbringung der vermittelten Leistung, noch für die Erbringung einer Leistung, welche der Reisende vor Ort gebucht hat, oder für die Erbringung einer Leistung, welche ETI nicht vermittelt hat.

    2. ETI haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.

  8. Entgelt für die Reisevermittlung

    1. ETI steht für die selbst erbrachte Tätigkeit ein angemessenes Entgelt zu.

  9. Zustellung von Erklärungen, Datenschutz

    1. Die gegenüber ETI zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse) des Reisenden gilt als dessen Zustell-/ Kontakt-adresse. Etwaige Änderungen sind vom Reisenden umgehend mitzuteilen.

    2. Erklärungen, welche der Reisende per E-Mail an ETI versendet, gelten als zugegangen, sobald diese von ETI tatsächlich abgerufen werden können. Erfolgt der Versand außerhalb der Geschäftszeiten, gilt die E-Mail des Reisenden mit Beginn des nächsten Arbeitstages als an ETI zugegangen.

    3. Die vom Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von ETI elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durch-führung oder Beendigung des Reisever-trages und für die Kundenbetreuung erfor-derlich ist. ETI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezo-gener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Die Datenschutzerklärung von ETI ist abrufbar auf https://www.eti.at/footer/datenschutz/

B. ETI als REISEVERANSTALTER:

  1. Buchung/Vertragsabschluss

    1. Zur wirksamen Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wodurch diese zum Inhalt des Pauschalreisevertrags werden, sind diese dem Reisenden von ETI vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu bringen oder ist dem Reisenden von ETI vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zu gewähren, in die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen einzusehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf www.eti.at abgerufen werden.

    2. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich vorgenommen werden. (Fern)mündliche Buchungen werden von ETI umgehend schriftlich bestätigt.

    3. Sofern der Reisende eine Buchung für dritte Personen (Mitreisende) vornimmt, be-stätigt er damit, dass er von diesen zur Ein-holung eines Angebotes, zur Vereinbarung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zum Abschluss eines Pauschalreise-vertrages in ihrem Namen bevollmächtigt wurde. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber. Er übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit ETI (z.B. Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag etc.).

    4. Die Darstellungen und Beschreibungen von Pauschalreisen und sonstigen Leistun-gen im Katalog und auf der Homepage von ETI dienen als bloße Werbemittel und stellen keine Angebote entsprechend des § 4 PRG dar.

    5. Die grundsätzliche Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Perso-nen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass jede einzelne im Pauschalreise-vertrag enthaltene Leistung von der jeweili-gen Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden kann.

    6. Der Abschluss des Vertrages zwischen ETI und dem Reisenden erfolgt durch das Vorliegen übereinstimmender Willenserklä-rungen über die wesentlichen Vertrags-bestandteile (Preis, Leistung und Termin), wobei das Reiseanbot durch den Reisenden schriftlich oder (fern)mündlich angenommen wird. Dem Reisenden wird bei oder unver-züglich nach Vertragsabschluss eine Aus-fertigung des Pauschalreisevertrages/die Buchungsbestätigung gemäß § 6 PRG zur Verfügung gestellt.

    7. Besondere Vorgaben des Reisenden werden nur bei Bestätigung seitens ETI im Sinne von § 6 Abs 2 Z 1 PRG zum Vertragsinhalt.

    8. Der Reisende ist im Rahmen der Vorgaben gemäß § 7 PRG dazu berechtigt, den Pauschalreisevertrag auf eine dritte Person, welche die Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. ETI weist darauf hin, dass Änderungen des Namens des Reisenden von manchen Luftfahrtunter-nehmen, anderen Beförderern oder Dienst-leistern als Stornierungen gehandhabt werden, wodurch entsprechende Mehr-kosten für den Reisenden entstehen können, welche von diesem selbst zu tragen sind.

  2. Aufklärungspflicht des Reisenden

    1. Der Reisende hat ETI alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Vor- und Zuna-men, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medi-kamenten, Prothesen, Tieren, Sportgeräten etc.) rechtzeitig vor Vertragsabschluss, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

    2. Der Reisende hat ETI über alle in seiner Person oder in der Person von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, fehlende Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitrei-senden (insbesondere vorliegende einge-schränkte Mobilität, schlechter Gesundheits-zustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- und/oder Durchführung einer Pauschalreise mit den jeweils zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen.

  3. Aufgaben von ETI als Reiseveranstalter

    1. ETI berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mit-geteilten Angaben. ETI ist nicht verpflichtet, den Reisenden über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora, Fauna und Kultur, landesübliche Gegebenheiten etc.) am Reiseziel aufzuklären und haftet auch nicht dafür.

    2. Allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen, zu gesundheitspoli-zeilichen Formalitäten sowie zu Devisen- und Zollvorschriften bei Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft können durch Auswahl des gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. bei EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Auf Anfrage werden auch von ETI nach Möglichkeit entsprechende Auskünfte erteilt. ETI haftet nicht für Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwach-sen, außer der Reisende wurde von ETI oder einem Erfüllungsgehilfen unzureichend oder falsch informiert. Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein für das Bestimmungsland gültiges Reisedokument erforderlich ist. Für die Gültigkeit der jeweils erforderlichen Reisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. Sofern für die Einreise in ein bestimmtes Land der Erhalt eines Visums erforderlich ist, trägt der Reisende selbst die Verantwortung für die rechtzeitige Erlan-gung desselben. Für die Einhaltung der ihm mitgeteilten notwendigen gesundheitspoli-zeilichen Formalitäten ist der Reisende selbst verantwortlich.

    3. ETI erstellt für den Reisenden basie-rend auf dessen Angaben unverbindliche Reisevorschläge. Diese stellen keine Angebote im Sinne des § 4 PRG dar.

    4. Sofern der Reisende gegenüber ETI ein konkretes Interesse an einem ihm von ETI unterbreiteten Reisevorschlag äußert, erstellt ETI auf Grundlage des Reisevor-schlages ein den Vorgaben des § 4 PRG entsprechendes Reiseanbot. Dem Reisen-den wird das Standardinformationsblatt gemäß dem PRG ausgefolgt. Dieses von ETI erstellte Reiseanbot ist für ETI verbindlich.

    5. ETI behält sich Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- oder Leistungsänderungen ausdrücklich vor. Solche Änderungen werden den Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrages klar, verständlich und deutlich mitgeteilt und bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des Reisenden.

    6. Die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplan-ten Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für den Check-in sowie zu den planmäßigen Zwischenstationen, An-schlussverbindungen und Ankunftszeiten sind dem Reisenden von ETI rechtzeitig vor dem geplanten Antritt der Pauschalreise an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse zur Verfügung zu stellen.

    7. Reisevermittler sind nicht dazu befugt, abweichende Vereinbarungen mit dem Rei-senden zu schließen, dem Reisenden Auskünfte zu erteilen oder ihm gegenüber Zusagen abzugeben, wenn hierdurch eine inhaltliche Abänderung des Pauschalreise-vertrages bewirkt, die vertraglich zugesi-cherten Leistungen von ETI überschritten oder ein Widerspruch zum Reiseanbot ent-stehen würde. Angaben und Darstellungen in Reisekatalogen und Internetausschrei-bungen, die nicht von ETI herausgegeben wurden, sind mangels anderer aus-drücklicher Vereinbarung nicht Gegenstand des Reiseangebotes bzw. Inhalt des Pauschalreisevertrages und entfalten somit keine Bindungswirkung gegenüber ETI.

  4. Pflichten des Reisenden

    1. Sämtliche von ETI übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisever-trag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers etc.) sind vom Reisenden auf die sachliche Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben/Daten des Reisenden und auf allfällige Abweichungen (insbesondere Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum etc.) sowie Unvollständigkeiten zu über-prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten/ Abweichun-gen/ Unvollständigkeiten sind ETI vom Reis-enden umgehend auf schriftlichem Wege mitzuteilen.

    2. Einschränkungen und Änderungen gemäß Punkt 2.2, welche sich nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Pauschalreise ergeben, hat der Reisende gegenüber ETI umgehend schriftlich bekannt zu geben.

    3. Der Reisende ist – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird – 20 Tage vor Reiseantritt den gesamten Reisepreis zu zahlen.

    4. Sofern der Reisende gegen die ihm gemäß Punkt 4.3, oder anderer aus-drücklicher Vereinbarung obliegenden Zah-lungsverpflichtungen verstößt, ist ETI dazu berechtigt, nach unter Fristsetzung erfolgter Mahnung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen (Storno-gebühr) geltend zu machen.

    5. Hinsichtlich der Verpflichtung der Reisenden zur umgehenden Bekanntgabe von während der Reise wahrgenommenen Vertragswidrigkeiten (Abhilfeverlangen) wird auf Punkt 7.2 verwiesen.

  5. Reiseversicherung

    1. Der Abschluss einer Versicherung (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-versicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Ausland-sreisekrankenversicherung, Verspätungs-schutz, Personenschutz etc.) zur Gewährleistung ausreichender Deckung der Kosten im Falle von sich verwirklichenden Risiken im Zeitraum ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise wird seitens ETI empfohlen.

    2. Die jeweiligen Kosten von Reiseversicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im Reisepreis nicht inbegriffen. Im Rahmen der seitens ETI erbrachten Vermittlungs-leistungen werden auch Reiseversicherun-gen angeboten. Der Versicherungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Reisen-den und dem angegebenen Reisever-sicherer abgeschlossen. Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können nicht gegenüber ETI, sondern ausschließlich unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

  6. Preis- und Leistungsänderungen vor und nach Reisebeginn

    1. ETI behält sich gemäß § 8 Abs 1 PRG ausdrücklich das Recht vor, nach Abschluss des Pauschalreisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise Preisänderungen gemäß § 8 Abs 2 PRG vorzunehmen. Dabei hat ETI dem Reisenden die Preiserhöhung an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe mit einer Berechnung bekannt zu geben. Für den Fall, dass sich die in § 8 Abs 2 PRG genannten Kosten zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Beginn der Pauschalreise verringern, hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung gemäß § 8 Abs 4 PRG.

    2. ETI behält sich gemäß § 9 PRG ausdrücklich das Recht vor, nach Abschluss des Pauschalreisevertrages einseitig unerhebliche Änderungen von anderen Inhalten des Pauschalreisevertrags, welche nicht den Preis betreffen, vorzunehmen. Dabei hat ETI dem Reisenden die Änderung an der vom ihm zuletzt bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.

  7. Haftung und Gewährleistung

    1. Es besteht keine Haftung von ETI für am Reiseziel bei anderen Leistungsträgern gebuchte Leistungen.

    2. Nimmt der Reisende während der Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen eine Vertrags-widrigkeit wahr, so hat er entweder ETI direkt oder den örtlichen Vertreter von ETI am Reiseziel von dieser Vertragswidrigkeit unter Anführung ihrer konkreten Bezei-chnung umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Reisende ist dazu verpflichtet, bei der Verbesserung oder Behebung der Vertrags-widrigkeit durch ETI mitzuwirken.

    3. Der Reisenden ist bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich zur Scha-densminderung verpflichtet (§ 1304 ABGB).

    4. Ein Recht des Reisenden zur eigenständigen Schaffung von Abhilfe besteht ausschließlich für den Fall, dass ETI einem gemäß Punkt 7.2 gestellten Abhilfeverlangen nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Reisenden nicht nachkommt.

    5. Unterlässt der Reisende die gemäß Punkt 7.2 gebotene Information von ETI über eine wahrgenommene Vertrags-widrigkeit, kann dem Reisenden dies als Mitverschulden angerechnet werden (§ 1304 ABGB).

    6. ETI und seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Luftfahrtunternehmen, Hotelbetreiber etc.) behalten sich ausdrücklich das Recht vor, die Beförderung und/oder die Unterbringung eines Reisenden abzulehnen, der es verab-säumt hat, ETI gemäß Punkt 2.2 aus-reichend und rechtzeitig über seine einge-schränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen.

    7. ETI haftet nicht für eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Rei-senden während der Pauschalreise (z.B. Naturkatastrophen, Erkrankungen des Reisenden, behördliche Sperren etc.).

    8. Kommt es zu einem Diebstahl von Wertgegenständen des Reisenden während der Pauschalreise, so liegt hierin eine vom Reisenden grundsätzlich selbst zu tragende Verwirklichung des allgemeinen Lebens-risikos.

    9. Die Haftung von ETI für Sach- und Ver-mögensschäden des Reisenden aufgrund von unvorhersehbaren und/oder unver-meidbaren Umständen, mit denen ETI nicht zu rechnen brauchte, sowie für entschuld-bare Fehlleistungen bis hin zur Fahr-lässigkeit, wird der Höhe nach auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

    10. Gesetze und Vorschriften, Anwei-sungen und Anordnungen des Personals vor Ort, sowie Gebote und Verbote (z.B. Badeverbot, Tauchverbot etc.) sind vom Reisenden zu befolgen. Bei Nichtbefolgung durch den Reisenden haftet ETI nicht für allenfalls daraus resultierende Personen- und Sachschäden des Reisenden oder Personen- und Sachschäden Dritter.

    11. Der Reisende hat ETI über von anderen Leistungsträgern und Dritten er-haltene Zahlungen und Leistungen, welche auf Schadenersatz- oder Preisminderungs-ansprüche des Reisenden gegen ETI anzu-rechnen sind, vollständig und wahrheits-gemäß in Kenntnis zu setzen.

  8. Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungs-pauschale

    1. Tritt der Reisende gemäß § 10 Abs 2 PRG wegen unvermeidbarer und außerge-wöhnlicher Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durch-führung der Pauschalreise oder die Beförde-rung von Reisenden an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen, vom Vertrag zurück, so hat er hierüber gegenüber ETI eine schriftliche Erklärung abzugeben.

  9. Rücktritt des Reisenden mit Entrichtung einer Entschädigungs-pauschale

    1. Der Reisende darf jederzeit, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurücktreten. Er ist dazu verpflichtet, gegenüber ETI oder dem Reisevermittler eine schriftliche Erklärung über seinen Rücktritt abzugeben.

    2. Pro Person gelten, mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung im Reisevertrag, folgende Entschädigungs-pauschalen (Stornogebühren): Rücktritt: bis 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises; ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt; 85% des Reisepreises; ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Reiseantritt 100% des Reisepreises. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonder-züge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen.

    3. ETI behält sich vor, in Abweichungen der vorgenannten Pauschalen der Stornostaffel laut Punkt 9.2 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ETI nachweisen kann, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ETI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Dies gilt insbesondere für die mit der Reiseart „MIXX“ gekennzeichneten Reisen.

    4. Bleibt der Reisende der Abreise fern, weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder versäumt er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls (No-Show) und ist klargestellt, dass der Reisende die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, so hat er eine Entschädigungspauschale in Höhe von 100% des Reisepreises zu leisten.

  10. Rücktritt von ETI nach Beginn der Pauschalreise

    1. ETI wird von der Vertragserfüllung befreit ohne zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet zu sein, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschal-reise durch grob ungebührliches Verhalten (z.B. Missbrauch von Alkohol oder Drogen, Nichteinhalten eines Rauchverbotes, Miss-achtung bestimmter Bekleidungs-vorschriften etwa beim Besuch religiöser Stätten oder bei der Einnahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Reise-leiters wie etwa regelmäßiges Zuspät-kommen etc.) trotz erfolgter Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, welches geeignet ist, die Urlaubserholung Dritter oder Mitreisender zu beinträchtigen oder den Reisezweck zu vereiteln.

  11. Zustellung von Erklärungen, Datenschutz

    1. Die gegenüber ETI zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse) des Reisenden gilt als dessen Zustell-/Kontaktadresse. Etwaige Änderungen sind vom Reisenden umgehend mitzuteilen.
    2. Erklärungen, welche der Reisende per E-Mail an ETI versendet, gelten als zugegangen, sobald diese von ETI tatsächlich abgerufen werden können. Erfolgt der Versand außerhalb der Geschäftszeiten, gilt die E-Mail des Reisenden mit Beginn des nächsten Arbeitstages als an ETI zugegangen.
    3. Die vom Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden von ETI elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reise-vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. ETI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Die Datenschutzerklärung von ETI ist abrufbar auf https://www.eti.at/datenschutz/.
  12. Insolvenzschutz

ETI ist unter Nr. 2005/0024 im Reise-veranstalterverzeichnis beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit eingetragen und bei der Accelerant Insurance Europe SA unter der Pol.-Nr. A52234 Insolvenz versichert  (GISA – Zahl 25119367). Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler der der Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.,Hietzinger Hauptstrasse 35 DG, A-1130 Wien T +43 (0) 1 / 969 08 40 Notfall DW 5, anzumelden.

  1. Zahlungsverzug: Wir die fällige Anzahlung oder Restzahlung trotz Mahnung nicht binnen fünf Tagen bezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten und als pauscha-lierten Schadenersatz die für den Fall des Rücktritts des Reisenden vereinbarten Stornogebühren verrechnen.

  2. Umbuchung: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungssatz oder Beförderungsart vorgenommen, behält sich der Veranstalter ETI sich die Geltend-machung hierdurch entstehender Mehrkosten vor. Bei Angeboten und Buchung mit der Reiseart MIXX sind Flugumbuchungen nicht möglich. Umbuchungen ist generell nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit und auf Basis des vertraglichen Reisepreises möglich. Abweichungen je nach Reiseleistung und Reiseart sind vorbehalten.

  3. No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reise-willen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibenden Reiseleistun-gen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er oben genannte Entschädi-gungspauschale zu entrichten.

 

Adresse: Express Travel International GmbH

Karlsplatz 3, 1010 Wien, Tel.: +43 1 – 5124216, Fax: +43 1 – 5124217, E-Mail: info@eti.at, www.eti.at

Stand: 01/2024, Änderungen vorbehalten!